Stand: 16. Oktober 2026
Anbieter und Vertragspartner ist die R.S. Dessert and More UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke Creamline, vertreten durch den Geschäftsführer Robin Sari, c/o POSTFLEX PFX-696-264, Emsdettener Straße 10, 48268 Greven, Deutschland. E-Mail: hello@creamline.eu. Handelsregister: Amtsgericht Bochum, HRB 23231. Sitz der Gesellschaft: Bochum.
Diese AGB gelten für Verträge über Catering durch den Foodtruck und die mobile Matcha-Bar jeweils mit eigenem Personal sowie über die gesonderte Vermietung von Waffeleisen. Leistungen und Vermietungen werden ausschließlich innerhalb Deutschlands angeboten. Umfang und Einsatzort werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, wenn Creamline ihrer Geltung zugestimmt hat.
Die Darstellung auf creamline.eu und das Absenden einer Anfrage begründen noch keinen Vertrag. Verbindliche Angebote von Creamline können innerhalb der angegebenen Annahmefrist unverändert per E-Mail oder, sofern angeboten, über das Lexware-Office-Kundencenter angenommen werden. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme bei Creamline zustande.
Ist eine Kalkulation ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet, gibt der Kunde mit seiner Buchung ein Vertragsangebot ab. In diesem Fall kommt der Vertrag erst durch die Annahme von Creamline zustande, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Eine automatische Bestätigung des Eingangs einer Anfrage ist keine Vertragsannahme.
Creamline stellt diese AGB vor Vertragsschluss zur Verfügung. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail. Bei online geschlossenen Verbraucherverträgen sind zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Vertragsschluss einzuhalten.
Maßgeblich sind die vereinbarten Leistungen, Speisen und Getränke, Mengen, Gästezahlen, Ausgabezeiten, Veranstaltungsort, Auf- und Abbauzeiten und Preise. Eine bestimmte unbegrenzte Verfügbarkeit oder ein unbegrenzter Verzehr ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Beim Pauschalmodell zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Paketpreis. Beim Selbstzahlermodell schließen die Gäste über ihre Bestellungen gesonderte Kaufverträge mit Creamline und bezahlen vor Ort. Eine zusätzliche Einsatzpauschale, Mindestabnahme oder Umsatzgarantie des Auftraggebers besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Vorauszahlungspflicht nach Ziffer 4 bezieht sich beim Selbstzahlermodell ausschließlich auf die vom Auftraggeber selbst geschuldete Vergütung.
Zusatzleistungen, Verlängerungen und sonstige Änderungen erfolgen nur nach Vereinbarung über Leistung und gegebenenfalls Mehrpreis. Eine geringere tatsächliche Gästezahl reduziert einen vereinbarten Paketpreis nicht automatisch. Gesetzliche Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nur, wenn dies ausdrücklich so ausgewiesen ist. Vereinbarte Anfahrts-, Miet- und sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss angegeben.
Nach Vertragsschluss werden 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Anzahlung berechnet. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung fällig, jedoch nicht später als die Restzahlung. Sie wird vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Die verbleibende vereinbarte Vergütung ist so zu zahlen, dass sie spätestens am Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn auf dem in der Rechnung genannten Geschäftskonto von Creamline gutgeschrieben ist. Bei gesonderter Waffeleisenvermietung tritt an die Stelle des Veranstaltungsbeginns der vereinbarte Abholtermin. Das konkrete Zahlungsdatum wird rechtzeitig in der Rechnung angegeben. Zwingende gesetzliche Regeln zur Fristberechnung bleiben unberührt.
Für Buchungen, bei denen die üblichen Zahlungsfristen nicht mehr eingehalten werden können, wird vor Vertragsschluss eine gesonderte Zahlungsvereinbarung getroffen. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet und sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben bestehen. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Creamline kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist setzen und bei deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Eine automatische Vertragsaufhebung oder ein automatischer Verfall der Anzahlung tritt nicht ein.
Creamline und der Auftraggeber stimmen vor Vertragsschluss die für den Einsatz erforderliche Stellfläche, Zufahrt, Aufstellung und Stromversorgung ab. Der Auftraggeber stellt die im Angebot vereinbarten örtlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereit, soweit sie seinem Verantwortungsbereich zugewiesen sind.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete, sichere und zugängliche Aufstellfläche und die vereinbarten Stromanschlüsse. Für den Foodtruck sind nach der derzeitigen technischen Beschreibung zwei Anschlüsse mit jeweils 230 V und 16 A erforderlich; die konkrete Eignung und Absicherung werden für den Einsatz abgestimmt. Weitere technische Anforderungen müssen vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart werden.
Die Verantwortung für erforderliche Genehmigungen, Zufahrtsrechte oder die Zustimmung des Grundstücksberechtigten wird im Angebot festgelegt. Eigene gewerbe-, lebensmittel- und betriebsbezogene Pflichten von Creamline verbleiben bei Creamline.
Bei erkennbaren Schwierigkeiten informieren sich die Parteien unverzüglich. Folgen einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden Mitwirkung, insbesondere notwendige Mehraufwendungen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nicht vereinbarte pauschale Warte- oder Ausfallgebühren werden nicht erhoben.
Creamline erteilt die gesetzlich vorgeschriebenen Allergen- und Lebensmittelinformationen. Besondere Ernährungsanforderungen, Allergien oder Unverträglichkeiten sollen möglichst bereits bei der Anfrage mitgeteilt werden, damit geprüft werden kann, welche Leistungen vereinbart werden können. Dies entbindet Creamline nicht von gesetzlichen Informations- und Sorgfaltspflichten.
Eine ausdrücklich vereinbarte besondere Beschaffenheit bleibt verbindlich. Eine Garantie vollständiger Spurenfreiheit besteht nur bei ausdrücklicher Übernahme. Gesetzliche Ansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der Kunde soll erkennbare Probleme möglichst während des Einsatzes mitteilen, damit Creamline Abhilfe ermöglichen kann. Für Verbraucher ist dies keine Ausschlussfrist und keine zusätzliche Voraussetzung für gesetzliche Mängelrechte. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für die jeweilige Vertragsart.
Absagen und Änderungswünsche sollen zur eindeutigen Zuordnung per E-Mail an hello@creamline.eu mitgeteilt werden. Gesetzlich wirksame Erklärungen in anderer Form bleiben wirksam.
Ein zusätzliches vertragliches Recht auf jederzeitige kostenfreie Stornierung wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Soweit auf die Leistung Werkvertragsrecht Anwendung findet, kann der Kunde nach § 648 BGB bis zur Vollendung kündigen. Creamline kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie den durch anderweitigen Einsatz der Arbeitskraft erzielten oder böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen. Die gesetzliche Vermutung in § 648 Satz 3 BGB und die gesetzlichen Darlegungs- und Beweisregeln bleiben unberührt.
Soweit andere gesetzliche Vorschriften auf den Vertrag oder einzelne Leistungen Anwendung finden, bestimmen sich Vergütungs- und etwaige Schadensersatzansprüche nach diesen Vorschriften. Diese Klausel begründet keine darüber hinausgehende Zahlungspflicht.
Creamline rechnet verbleibende Ansprüche nachvollziehbar ab. Bereits erbrachte Leistungen, notwendige nicht mehr vermeidbare Aufwendungen und ein etwaiger entgangener Gewinn werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Ersparte Kosten und anzurechnende Vorteile aus Ersatzaufträgen werden abgezogen. Eine doppelte Vergütung derselben Kapazität wird nicht verlangt.
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird nach der Abrechnung unverzüglich erstattet. Die Anzahlung verfällt nicht pauschal.
Terminverschiebungen bedürfen einer Vereinbarung. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Kommt keine Vereinbarung zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag vorbehaltlich gesetzlicher Rechte bestehen; erklärt der Kunde eine wirksame Kündigung, gelten die vorstehenden Abrechnungsregeln.
Bei behördlichen Maßnahmen, Unwetter, technischen Störungen und sonstigen Leistungshindernissen informieren sich die Parteien unverzüglich und prüfen zumutbare Abhilfemöglichkeiten. Gewöhnliches, für Jahreszeit und Einsatz vorhersehbares Wetter begründet für sich allein kein pauschales Lösungsrecht von Creamline.
Ob eine Leistung auszusetzen ist, entfällt oder der Vertrag angepasst oder beendet werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ist Creamline zur Leistung nicht verpflichtet und entfällt deshalb nach dem Gesetz die Gegenleistung, werden entsprechende Vorauszahlungen unverzüglich erstattet. Ein pauschaler Ausschluss der Erstattung oder der Haftung wird nicht vereinbart.
Gerät, Zubehör, Mietdauer, Mietpreis sowie Abhol- und Rückgabeort und -zeit werden im Angebot bezeichnet. Die Vermietung erfolgt zur eigenen Nutzung des Kunden. Der Kunde übernimmt Abholung und Rückgabe am vereinbarten Ort. Die POSTFLEX-Korrespondenzanschrift ist nicht der Abhol- oder Rückgabeort.
Creamline übergibt das Gerät gereinigt, betriebsfähig und in vertragsgemäßem Zustand mit den erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen. Zustand und Zubehör sollen bei Übergabe dokumentiert werden. Ein Übergabeprotokoll schränkt gesetzliche Mängelrechte, insbesondere wegen verdeckter Mängel, nicht ein.
Die Kaution beträgt 50 € je Waffeleisen, höchstens jedoch dessen bei Vertragsschluss angegebenen Zeitwert. Der im Einzelfall geltende Betrag wird im Angebot ausgewiesen. Die Kaution ist zusätzlich zur Miete spätestens bei der Übergabe zu leisten.
Die Kaution sichert berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen vom Kunden zu vertretender Schäden, fehlenden Zubehörs und erforderlicher Nachreinigung. Sie ist keine zusätzliche Mietgebühr und begrenzt die gesetzliche Haftung nicht auf den Kautionsbetrag.
Creamline zahlt die Kaution nach Rückgabe und Prüfung spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen zurück, soweit keine konkret begründeten Ansprüche bestehen. Ein notwendiger Einbehalt wird unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Höhe erläutert. Der nicht benötigte Teil wird innerhalb der genannten Frist ausgezahlt. Über einen vorläufig einbehaltenen Betrag wird nach Klärung unverzüglich abgerechnet.
Der Kunde hat Gerät und Zubehör sorgfältig, sicher und entsprechend den übergebenen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu transportieren und zu verwenden. Eingriffe in die Technik und eine Weitervermietung sind ohne Zustimmung von Creamline nicht gestattet.
Störungen, Schäden oder Verlust sollen unverzüglich mitgeteilt werden. Bei sicherheitsrelevanten Störungen ist das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln bleiben bestehen.
Das Gerät ist vollständig, abgekühlt und entsprechend den übergebenen Reinigungshinweisen gereinigt zurückzugeben. Bei unterlassener geschuldeter Reinigung kann Creamline die erforderlichen und angemessenen, nachvollziehbar ausgewiesenen Nachreinigungskosten verlangen. Eine pauschale Reinigungsstrafe wird nicht erhoben.
Für Schäden und Verlust haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Vertragsgemäße Abnutzung ist nicht ersatzpflichtig. Bei ersatzpflichtigen Schäden werden erforderliche Reparaturkosten beziehungsweise der gesetzlich ersatzfähige Wert zugrunde gelegt; ein automatischer Anspruch auf den Neupreis besteht nicht.
Die Miete endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB wird ausgeschlossen. Bei verspäteter Rückgabe gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Nutzungsentschädigung und zu etwaigen weiteren Schäden. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Bei einer befristeten Gerätemiete besteht kein zusätzliches vertragliches Recht zur ordentlichen Kündigung vor Ablauf der Mietzeit. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Kann der Kunde das bereitgestellte Gerät aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht nutzen oder holt er es nicht ab, entfällt die Mietzahlungspflicht nicht allein deshalb. Nach § 537 BGB werden ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung angerechnet. Soweit Creamline wegen einer anderweitigen Überlassung dem Kunden den Gebrauch nicht mehr gewähren kann, gilt § 537 Absatz 2 BGB.
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Über ein bestehendes Recht wird gesondert mit einer Widerrufsbelehrung und einem Muster-Widerrufsformular informiert.
Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken für einen spezifischen Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere entsprechend vereinbarte Catering-Leistungen des Foodtrucks und der Matcha-Bar. Gesetzliche Rechte wegen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
Für die gesonderte Vermietung von Waffeleisen an Verbraucher im Fernabsatz wird über ein Widerrufsrecht gesondert belehrt. Eine pauschale Übertragung der Catering-Ausnahme auf sämtliche Mietverträge erfolgt nicht.
Unternehmern wird kein freiwilliges vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt. Die Anzeige einer technischen Widerrufsfunktion begründet kein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht.
Creamline stimmt die Anfertigung von Fotoaufnahmen während der Veranstaltung vorab mit dem Auftraggeber ab. Aufnahmen der eigenen Speisen, Getränke, Geräte und Aufbauten können für die Präsentation der Leistungen auf creamline.eu, auf den Social-Media-Kanälen von Creamline und in eigenen Werbematerialien verwendet werden, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt oder vertrauliche Informationen offengelegt werden.
Soweit Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgen die Anfertigung und werbliche Veröffentlichung nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Rechtsgrundlage oder aufgrund einer gesonderten, freiwilligen und informierten Einwilligung der betroffenen Personen. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt eine solche Einwilligung nicht. Der Auftraggeber erteilt durch die Buchung keine pauschale Einwilligung für Gäste oder Beschäftigte.
Die Ablehnung einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Leistung. Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Erforderliche Datenschutzinformationen werden gesondert bereitgestellt.
Creamline haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Mietminderung werden durch diese Haftungsregelung nicht ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Zwingender Verbraucherschutz bleibt unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft in Bochum, soweit gesetzlich zulässig. Die bloße Unternehmereigenschaft genügt hierfür nicht.
Creamline ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB. Im Übrigen bleibt der Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.